Rund um das Vermögen
Kompetenz
- Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, Heidelberg / Angelbachtal
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwalt Vereins, Berlin
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwalt Vereins, Berlin
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des Deutschen Anwalt Vereins, Berlin
- Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband, Berlin
- Fachautor für den Deutschen Sparkassenverlag Stuttgart; den Verlag für Steuern / Recht / Wirtschaft, Bonn; Deutsche Erbrechtszeitschrift
- seit 1990 überregionale Tätigkeit als Dozent für Banken, Versicherungen, Verbände und Kammern, Bereiche Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Betriebsnachfolge (Einzelvorträge und Seminare)
- seit 1980 Dozent bei regionalen Trägern bei Erwachsenenaus- und -weiterbildung, Bereich Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht
Vor dem Erbfall: Testamentserrichtung und Betriebsübergabe
- Wollen Sie
- ein Testament (Einzeltestament oder Ehegattentestament) oder einen Erbvertrag errichten?
- den ehelichen Güterstand mit einem Ehevertrag eigenverantwortlich festlegen?
- als nichteheliche Partner sich von Todes wegen binden?
- Ihr behindertes Kind nach Ihrem Tod finanziell gut versorgt wissen?
- Wollen Sie bereits zu Lebzeiten bereits einen Teil Ihres Vermögens übertragen, als Schenkung oder mit einem Übergabevertrag?
- Wollen Sie über Ihren Tod hinaus über Ihr Vermögen bestimmen, also z.B. mit einer Testamentsvollstreckung oder einer Nachlaßverwaltung?
- Steht bei Ihnen sogar die Übertragung eines freiberuflichen oder gewerblichen Betriebes an? Soll dies noch zu Ihren Lebzeiten geschehen oder erst mit Ihrem Tod?
- Haben Sie erhebliches Kapitalvermögen oder Grundbesitz zu vererben oder zu übertragen? Müssen Sie deshalb die künftige Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Ihren Überlegungen berücksichtigen?
- Wollen Sie für Ihren Lebensabend und für den Fall eines geistigen oder körperlichen Gebrechens vorsorgen? Ziehen Sie die Errichtung einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung bzw. die Anordnung einer Betreuung in Betracht?
Solche Rechtsfragen bearbeite ich.
MERKE:
Kein Testament ohne Anwalt!
Kein Testament ohne Anwalt!
Nach dem Erbfall: Erbstreit und Betriebsnachfolge
- Liegt in Ihrem Familienkreis ein Erbfall vor?
- Wollen oder müssen Sie wissen, welche Rechte Ihnen zustehen, so z.B.:
- welche Rechte und Pflichten Sie als Erbe haben?
- ob Ihnen Pflichtteilsansprüche zustehen und in welcher Höhe?
- ob es zweckmäßig ist, einen Erbschein zu beantragen?
- ob überhaupt Nachlaßvermögen vorhanden ist?
- ob es vielleicht besser ist, die Erbschaft auszuschlagen?
- ob eine Erbengemeinschaft vorliegt?
- wie eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann?
Solche Rechtsfragen bearbeite ich.
MERKE:
Kein Erbstreit ohne Anwalt!
Kein Erbstreit ohne Anwalt!