Hans-Helmut Fensterer, Rechtsanwalt
- Jahrgang 1955
- 1974 – 1983 : Studium von Recht, Politik und Europäische Integration an den Universitäten Mannheim und Saarbrücken
- 1981 : Ergänzungsstudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
- 1981 : mehrmonatiges Praktikum bei der UNO/Genf
- 1982 : mehrmonatiges Praktikum beim Europäischen Parlament Luxemburg
- März 1982 : 2. Juristische Staatsprüfung
- 1982 – 1984 : Mitarbeiter in zwei Anwaltskanzleien in Ludwigshafen und Saarbrückenseit
- seit 1984 : selbstständiger Rechtsanwalt
- 1984/1985 : Mitarbeit an einem Kommentar zum GmbH-Recht
Dozententätigkeit
- Seit 1980 Dozent bei regionalen Trägern der Erwachsenenaus- und -weiterbildung in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht.
- 1986 – 1994 Lehrbeauftragter an der Berufsakademie „Staatl. Studienakademie – Mannheim“ und der Fachhochschule des Landes Rheinland-Pfalz Ludwigshafen, Fachgebiete: „Privatrecht“ (Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Zivilprozeßrecht)
- seit 1990 überregionale Tätigkeit für Banken, Versicherungen, Verbände und Kammern zu Fragen des Erbrechtes, Familienrechtes, Steuerrechtes, der Betriebsnachfolge (Einzelvorträge und Seminare)
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, Mitglied des Arbeitskreises „Vorsorgeverfügung“
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht und Steuerrecht im deutschen Anwaltverein
Fachautor
- Deutscher Sparkassenverlag Stuttgart; Verlag für Steuern/Recht/Wirtschaft, Bonn; Deutsche Erbrechtszeitschrift.